Willkommen

Annette Maurer
Dipl.-Ing., Freie Architektin
ö.b.u.v. Sachverständige für Immobilienbewertung
Erstellen von Gutachten
Annette Maurer
Dipl.-Ing., Freie Architektin
ö.b.u.v. Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (IHK)
REV (TEGOVA)

Herzlich Willkommen im Sachverständigenbüro Annette Maurer

Sie benötigen ein Gutachten über den Wert Ihrer Immobilie?
Dann sind Sie hier richtig.

Gutachten werden für unterschiedlichste Zwecke benötigt,

  • Feststellung des Verkehrswerts der Immobilie zum Nachweis beim Betreuungsgericht
  • Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilie für das Nachlassgericht
  • Auseinandersetzung in Familiensachen (Erbschaft, Pflichtteilsanspruch, Scheidung)
  • Vermögensdisposition (Feststellung der Sachanlagen, Liegenschaftsmanagement)
  • Wertermittlung vor Investitionen (z.B. bei Sanierung, Revitalisierung oder Renditeüberlegungen)
  • Ermittlung des Neubauwerts eines Gebäudes im Versicherungsfall (Brandschaden, Hochwasser, Erdbeben)
  • Wertermittlung im Rahmen einer Versteigerung (Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung)

Dies sind nur einige Beispiele, für die Sie ein Gutachten benötigen.

Wir erstellen für Sie im Saarland und in Baden-Württemberg (insbesondere in der Region Bodensee-Oberschwaben und dem Landkreis Sigmaringen) bei Bedarf auch deutschlandweit oder im europäischen Ausland, vollumfängliche Gutachten über den Verkehrswert (= Marktwert) Ihrer Immobilie zum beauftragten Stichtag.

Was versteht man unter einem „Gutachten“ ?

Ein Gutachten muss inhaltlich und formal bestimmte Inhalte aufweisen. Es muss nach Aufbau und Inhalt den geltenden Standards entsprechen und so umfangreich und nachvollziehbar ausgearbeitet sein, dass es in einem Gerichtsverfahren Verwendung finden kann.
Ein Gutachten kann gerichtlich beauftragt werden oder im Rahmen eines Parteivortrags (auch zusammen mit einem Prozessfinanzierer) oder als Schiedsgutachten als Basis für eine außergerichtliche Einigung eingesetzt werden.
Für Immobilienwertgutachten, die im Rahmen des Sachgebiets 1400 – Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – erstattet werden, hat das Institut für Sachverständigenwesen e.V., Köln „Anforderungen an Gutachten“ heraus gegeben.

Sogenannte „Kurzgutachten“ oder standardisierte „Formulargutachten“ erfüllen nicht die Anforderungen an ein Gutachten im eigentlichen Sinn. Im gerichtlichen Verfahren sind diese in aller Regel, wegen der eingeschränkten Nachvollziehbarkeit, nicht brauchbar.

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“ ?

Von der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben bin ich seit 12. Juli 2004 öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständige für die Bewertung von Immobilien (Sachgebiet 1400).

Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen bedeutet, dass eine öffentlich-rechtliche Institution in einem offiziellen Bestellungsverfahren die besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vertrauenswürdigkeit von Sachverständigen geprüft und den vom Gesetzgeber geschützten Titel „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (kurz: ö.b.u.v.) verliehen und damit eine besondere Glaubwürdigkeit deren Aussagen bestätigt hat.

Nicht nur besondere Sachkunde zeichnet einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus, sondern auch Zuverlässigkeit und Integrität. Es kommt also nicht nur auf die fachliche, sondern auch auf die persönliche Eignung an. Dazu gehört, dass die beauftragten Gutachten unabhängig, gewissenhaft, weisungsfrei, unparteiisch und persönlich erstattet werden. Das wird mit dem Rundstempel unter dem Gutachten bekräftigt.

Unser Angebot für Sie

Hier finden Sie das vollständige Portfolio der von uns angebotenen Leistungen.

Sollten Sie sich nicht im klaren darüber sein, welche Leistung und in welchem Umfang Sie diese benötigen, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.
In einem Beratungsgespräch finden wir gemeinsam die für Sie passende Lösung.