Nach einem eingehenden Beratungsgespräch, in dem Ihr Anliegen erfasst und die Art sowie der Umfang der Leistungen eingegrenzt werden, können wir Ihnen eine oder mehrere der folgenden Leistung anbieten:
Erstellungsleistungen:
- Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
- Ermittlung des Neubauwertes von Gebäuden gemäß NHK
- Ermittlung des Zeitwertes einer Immobilie
Prüfungsleistungen:
- Plausibilisierung vorgelegter Immobilienwertgutachten
- Prüfung von Flächen und Rauminhaltsberechnungen
Diese Leistungen können für unterschiedliche Zwecke erbracht werden, zum Beispiel für:
- Feststellung des Verkehrswerts der Immobilie zum Nachweis beim Betreuungsgericht
- Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilie für das Nachlassgericht
- Auseinandersetzung in Familiensachen (Erbschaft, Pflichtteilsanspruch, Scheidung)
- Vermögensdisposition (Feststellung der Sachanlagen, Liegenschaftsmanagement)
- Wertermittlung vor Investitionen (z.B. bei Sanierung, Revitalisierung oder Renditeüberlegungen)
- Gutachten zum Nachweis des niederen gemeinen Wertes (Verkehrswertes), zur Vorlage beim Finanzamt für Erbschafts- / Schenkungssteuerzwecke
- Ermittlung von Einlage- und Entnahmewerten zur Vorlage beim Finanzamt (Betriebseröffnung, Betriebsaufgabe)
- Kaufpreisaufteilung für Nichtwohngebäude (Produktionshallen und Gewerbeobjekte)
- Ermittlung der verkürzten Restnutzungsdauer eines Gebäudes für AfA
- Ermittlung des Neubauwerts eines Gebäudes im Versicherungsfall (Brandschaden, Hochwasser, Erdbeben)
- Wertermittlung im Rahmen einer Versteigerung (Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung)