Leistungen

Nach einem eingehenden Beratungsgespräch, in dem Ihr Anliegen erfasst und die Art sowie der Umfang der Leistungen eingegrenzt werden, können wir Ihnen eine oder mehrere der folgenden Leistung anbieten:

Erstellungsleistungen:

  • Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
  • Ermittlung des Neubauwertes von Gebäuden gemäß NHK
  • Ermittlung des Zeitwertes einer Immobilie

Prüfungsleistungen:

  • Plausibilisierung vorgelegter Immobilienwertgutachten
  • Prüfung von Flächen und Rauminhaltsberechnungen

Diese Leistungen können für unterschiedliche Zwecke erbracht werden, zum Beispiel für:

  • Feststellung des Verkehrswerts der Immobilie zum Nachweis beim Betreuungsgericht
  • Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilie für das Nachlassgericht
  • Auseinandersetzung in Familiensachen (Erbschaft, Pflichtteilsanspruch, Scheidung)
  • Vermögensdisposition (Feststellung der Sachanlagen, Liegenschaftsmanagement)
  • Wertermittlung vor Investitionen (z.B. bei Sanierung, Revitalisierung oder Renditeüberlegungen)
  • Gutachten zum Nachweis des niederen gemeinen Wertes (Verkehrswertes), zur Vorlage beim Finanzamt für Erbschafts- / Schenkungssteuerzwecke
  • Ermittlung von Einlage- und Entnahmewerten zur Vorlage beim Finanzamt (Betriebseröffnung, Betriebsaufgabe)
  • Kaufpreisaufteilung für Nichtwohngebäude (Produktionshallen und Gewerbeobjekte)
  • Ermittlung der verkürzten Restnutzungsdauer eines Gebäudes für AfA
  • Ermittlung des Neubauwerts eines Gebäudes im Versicherungsfall (Brandschaden, Hochwasser, Erdbeben)
  • Wertermittlung im Rahmen einer Versteigerung (Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung)